Kreuzworträtsel-Frage: Steuer für die Wehrdienstbefreiung im Osmanischen Reich
Die Kreuzworträtsel-Frage „Steuer für die Wehrdienstbefreiung im Osmanischen Reich“ ist einer Lösung mit 5 Buchstaben in diesem Lexikon zugeordnet.
Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
---|---|---|---|---|
Geschichte | schwierig | BEDEL | 5 | Eintrag korrigieren |
So können Sie helfen:
Sie haben einen weiteren Vorschlag als Lösung zu dieser Fragestellung? Dann teilen Sie uns das bitte mit!
Klicken Sie auf das Symbol zu der entsprechenden Lösung, um einen fehlerhaften Eintrag zu korrigieren. Klicken Sie auf das entsprechende Feld in den Spalten „Kategorie“ und „Schwierigkeit“, um eine thematische Zuordnung vorzunehmen bzw. die Schwierigkeitsstufe anzupassen.
zum Thema „Steuer für die Wehrdienstbefreiung im Osmanischen Reich“ und „BEDEL“ passende Fragestellungen:
- nichtislamischer Untertan im Osmanischen Reich
- Erzieher im Osmanischen Reich
- Militärlehen im Osmanischen Reich
- Elitetruppe im Osmanischen Reich
- Verwaltungseinheit im Osmanischen Reich
- geistlicher Lehrer im Osmanischen Reich
- Staatsrat im Osmanischen Reich
- früher: Staatsrat im Osmanischen Reich
- übergeordneter Mufti in den Hauptstädten der Provinzen im Osmanischen Reich
- ehemalige ehrende Anrede im Osmanischen Reich
- nicht islamischer Untertan im Osmanischen Reich
- Elitetruppen der Infanterie im Osmanischen Reich
- Leibarzt im Osmanischen Reich
- Bezeichnung für den Namenszug des osmanischen Sultans
- Steuer, für die Herstellung von Mineralöl
- der höchste Regierungsvertreter in einer Provinz des Osmanischen Reiches
- Gründer des osmanischen Reiches
- geistlicher Lehrer in der osmanischen Türkei
- von den osmanischen Sultanen ausgestellte Urkunde
- Reiter im osmanischen Heer
- Bekleidungsstück des osmanischen Sultans
- Sultan des osmanischen Reiches (gestorben 1617)
- Bewohner des Osmanischen Reiches
- Admiral der osmanischen Flotte, Kartograph (Piri)
- historisch: Abgabe an die Kirche, mittelalterliche Steuer
- Abgabe, die viele aber nicht alle Merkmale einer Steuer besitzt
- Steuer, Betrag, der an die Behörde bezahlt werden muss
- Steuer, die unmittelbar vor Ort und zur Zeit des Entstehens erhoben wird
- gesetzlich festgelegte Abgabe, die an den Staat abzuführen ist
- Steuer für Ortsgäste